Übersicht zu den Entgelten
Die Kita-Elternentgelte für unter Dreijährige (U3) sind wie folgt geregelt:
- Das monatliche Elternentgelt beträgt ab 01.01.2009 für den Ganztagsplatz EUR 198,00, für den Teilzeitplatz EUR 158,00 und für den Halbtagsplatz EUR 138,00.
- Geschwisterermäßigung: Besuchen mehrere Kinder einer Familie Kindertageseinrichtungen (Kindertagespflege und für die erweiterte Betreuung an Grundschulen), wird bei zwei Kindern ein ermäßigtes Entgelt in Höhe von je 80%, bei drei und mehr Kindern in Höhe von je 60% erhoben.
- Ab dem Monat, in den der 2. Geburtstag eines Kindes fällt, ist der Kitaplatz kostenfrei.
Ab dem 01.01.2026 wird das monatliche Essensgeld wie folgt festgesetzt:
- U3 (Krippe): 75 Euro (65 Euro Mittagessen, 5 Euro Frühstück, 5 Euro Nachmittagssnack)
- Ü3 (Kindergarten): 95 Euro (85 Euro Mittagessen, 5 Euro Frühstück, 5 Euro Nachmittagssnack)
- Der Halbtags- und der Teilzeitplatz beinhalten Frühstück und Mittagessen (U3: 70 Euro, Ü3: 90 Euro), der Ganztagsplatz zusätzlich den Nachmittagssnack (U3: 75 €, Ü3 95 €).
- Wichtiger Hinweis: Eine Übernahme der Essenskosten durch das Jugendamt (wirtschaftliche Jugendhilfe) ist nur für das Mittagessen möglich. Die Kosten für Frühstück und Nachmittagssnack (insgesamt 10 Euro) müssen ggf. selbst getragen werden.